Post von COPYTRACK oder Pixsy wegen eines Bildes: echt, berechtigt, und was Sie in WordPress jetzt prüfen

Post von COPYTRACK oder Pixsy wegen eines Bildes: echt, berechtigt, und was Sie in WordPress jetzt prüfen

Zuletzt überprüft: 4. November 2026
18 Min. Lesezeit
Leitfaden
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Im Postfach liegt eine Nachricht mit Fallnummer, einem Screenshot Ihrer Website und einem Geldbetrag für ein einziges Foto. Absender ist COPYTRACK oder Pixsy. Diese Nachrichten landen regelmäßig bei kleinen Firmen, Vereinen und Bloggern mit WordPress-Seiten, und in Foren lautet die erste Frage fast immer gleich: Ist das echt, oder will mich jemand abzocken? Hier steht, wer hinter den Schreiben steht, was das deutsche Urheberrechtsgesetz dazu sagt und wie Sie in WordPress in kurzer Zeit herausfinden, woher das Bild stammt.

#Ist eine Zahlungsaufforderung von COPYTRACK echt oder ein Betrugsversuch?

Beide Unternehmen existieren und treten offen mit Namen und Anschrift auf. Das sagt noch nichts darüber, ob die Forderung in Ihrem Fall stimmt. Für diese Frage brauchen Sie das konkrete Bild, die konkrete URL und Ihre eigenen Lizenzunterlagen.

#Wer steckt hinter COPYTRACK?

Das Impressum von COPYTRACK nennt als Anbieter die RD Legal GmbH, Saarbrücker Str. 18, 10405 Berlin. Eingetragen ist die Gesellschaft beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 173269 B, Geschäftsführer ist Michael Schmitt. Das Impressum gibt außerdem an, dass die Gesellschaft im Rechtsdienstleistungsregister gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG beim Bundesamt für Justiz eingetragen ist, Registernummer 2024 0001 1391. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG betrifft Inkassodienstleistungen. Das Register selbst ist öffentlich, die Einsicht steht nach § 16 Abs. 1 RDG jedem unentgeltlich zu. Ich habe den Registereintrag nicht selbst abgerufen und stütze mich hier auf das Impressum.

Auf der FAQ-Seite beschreibt COPYTRACK seine Rolle so (sinngemäß, eigene Übersetzung): Das Unternehmen werde nicht aus eigener Initiative tätig. Ein Kunde habe ein Bild, an dem er Rechte hält, auf Ihrer Website gefunden, in seinen Unterlagen keine Lizenz dafür entdeckt und COPYTRACK mit der Klärung beauftragt. Als Beweismittel nennt die FAQ datierte Screenshots, die das Bild unter Ihrer Domain zeigen, Aufzeichnungen des Webservers und die Bild-URL. Die Startseite beschreibt das Angebot als Plattform zur Rechteklärung, die Medienrechte für Marken, Kreative und Agenturen überwacht.

Drei weitere Aussagen derselben FAQ (sinngemäß übersetzt):

  • Wer vor der Antwort rechtlichen Rat einholen will, kann um eine Fristverlängerung bitten.
  • Nach einer Zahlung erstattet COPYTRACK nichts mehr, auch wenn Sie die Lizenz später finden.
  • Das Entfernen des Bildes erledigt die Forderung für die Vergangenheit aus Sicht von COPYTRACK nicht.

#Wer steckt hinter Pixsy?

Pixsy nennt sich auf der Unternehmensseite eine Online-Plattform, mit der Fotografen und Bildrechteinhaber herausfinden, wo ihre Bilder im Netz verwendet werden. Gegründet wurde sie 2014 von dem Fotografen Daniel Foster. Die Nutzungsbedingungen nennen als Betreiber die Pixsy Inc. und beschreiben die Technik als Rückwärts-Bildersuche mit Bildvergleich und Ähnlichkeitserkennung. Im Seitenfuß steht als Anschrift 440 N Barranca Avenue, Covina, Kalifornien, USA.

Die Pixsy-FAQ beschreibt Pixsy als exklusiven Vertreter der Fotografen bei der Verwaltung und Durchsetzung ihrer Urheberrechte. Wenn keine Lizenzierung zustande kommt, arbeitet Pixsy laut FAQ mit einem Netz von Kanzleien und Rechtspartnern zusammen. Auf der Seite für Rechteinhaber nennt Pixsy sein Vergütungsmodell: Fotografen zahlen nur bei Erfolg, die Servicegebühr beträgt dann 50 Prozent. Für Sie als Empfänger heißt das, dass die Gegenseite ein eigenes wirtschaftliches Interesse an einer Zahlung hat. Rechtswidrig wird die Forderung dadurch nicht.

#Woran erkennen Sie eine gefälschte Forderung?

COPYTRACK und Pixsy nehmen den ersten Kontakt laut ihren eigenen FAQ-Seiten per E-Mail auf, der Versandweg allein ist deshalb kein Warnzeichen. Gefälschte Abmahnungen haben andere Merkmale, die die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt (Stand 21. November 2023):

  • Die Details zum Vorwurf stecken angeblich in einem angehängten ZIP- oder CAB-Archiv.
  • Die Signatur passt nicht zur Absenderadresse.
  • Städte, Postleitzahlen und Vorwahlen in der Signatur passen nicht zusammen.
  • Der Text enthält Rechtschreib- und Grammatikfehler.
  • Es wird eine teure Rufnummer genannt.

Die Verbraucherzentrale rät, solche ZIP-Anhänge niemals zu öffnen. Eine echte Forderung zu einem Bild nennt die Datei, die Seite auf Ihrer Domain und das Datum der Erfassung. Rufen Sie das Portal nicht über den Link in der E-Mail auf, sondern tippen Sie die Domain copytrack.com oder pixsy.com selbst in den Browser und geben Sie dort die Fallnummer ein. Findet das Portal die Fallnummer nicht, behandeln Sie die E-Mail als Fälschung.

#Welche Art von Schreiben liegt vor Ihnen?

Für die Rechtslage macht es einen Unterschied, ob Sie eine Lizenzanfrage oder eine anwaltliche Abmahnung erhalten haben. COPYTRACK schreibt in der FAQ sinngemäß, man werfe Ihnen keine Urheberrechtsverletzung vor, sondern wolle prüfen, ob eine Lizenz vorliegt (eigene Übersetzung). Solche Schreiben bieten meist zwei Wege an: Schadensersatz zahlen und das Bild entfernen, oder eine nachträgliche Lizenz kaufen. Laut FAQ deckt diese Nachlizenz die vergangene Nutzung und ein weiteres Jahr ab.

Eine Abmahnung im Sinne von § 97a UrhG fordert Sie dagegen auf, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abzugeben. Sie kommt in der Regel von einer Kanzlei. COPYTRACK kündigt in der FAQ an, ungelöste Fälle an Partnerkanzleien in Ihrem Land weiterzugeben. Das zweite Schreiben kann also anders aussehen als das erste. Die Formvorschriften des § 97a gelten für die Abmahnung. Bei einer reinen Lizenzanfrage dienen sie Ihnen trotzdem als Prüfliste dafür, welche Angaben Sie verlangen sollten.

#Was sagt das deutsche Urheberrecht zu Fotos auf Ihrer Website?

#Ist jedes Foto geschützt, auch ein einfacher Schnappschuss?

Ja, in Deutschland reicht ein gewöhnliches Foto. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG nennt Lichtbildwerke als geschützte Werke, nach § 2 Abs. 2 aber nur, wenn sie persönliche geistige Schöpfungen sind. Für alle übrigen Fotos greift § 72 UrhG: Lichtbilder werden in entsprechender Anwendung der Vorschriften für Lichtbildwerke geschützt, das Recht steht dem Lichtbildner zu. Das Produktfoto vom Händler, das Stockbild eines Büros und das Handyfoto eines Hotelzimmers fallen darunter.

Der Unterschied liegt in der Dauer. Das Recht an einem einfachen Lichtbild erlischt nach § 72 Abs. 3 UrhG fünfzig Jahre nach dem Erscheinen oder der ersten erlaubten öffentlichen Wiedergabe. Bei einem Lichtbildwerk erlischt das Urheberrecht nach § 64 UrhG siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Für ein Bild auf einer Website von heute sind beide Fristen weit entfernt.

Das Einstellen auf Ihrer Website ist eine öffentliche Zugänglichmachung. § 19a UrhG definiert sie als das Recht, ein Werk der Öffentlichkeit so zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit es von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl abrufen können. Genau das tut jede öffentliche WordPress-Seite.

#Reicht es, den Fotografen zu nennen?

Nein. § 13 UrhG gibt dem Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft und lässt ihn bestimmen, ob und wie das Werk bezeichnet wird. Die Nennung kommt also zur Erlaubnis hinzu und ersetzt sie nicht. COPYTRACK schreibt dasselbe in der FAQ: Eine Namensnennung sei gute Praxis, aber keine rechtliche Erlaubnis. Umgekehrt kann eine fehlende Nennung den Anspruch erhöhen, wenn Ihre Lizenz eine Nennung verlangt und Sie sie weggelassen haben.

#Hilft das Zitatrecht?

Selten. § 51 UrhG erlaubt die Nutzung eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern der Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Ein Zitat setzt voraus, dass Sie sich mit dem Bild inhaltlich auseinandersetzen. Ein Stockfoto als Schmuck über einem Blogbeitrag erfüllt diesen Zweck nicht.

#Was darf der Rechteinhaber verlangen?

§ 97 UrhG gibt dem Verletzten drei Ansprüche:

  1. Beseitigung der Beeinträchtigung und, bei Wiederholungsgefahr, Unterlassung (Abs. 1). Dieser Anspruch setzt kein Verschulden voraus.
  2. Schadensersatz, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben (Abs. 2 Satz 1).
  3. Für Lichtbildner ausdrücklich auch eine Entschädigung für Schäden, die keine Vermögensschäden sind, soweit dies der Billigkeit entspricht (Abs. 2 Satz 4).

Für die Höhe ist Satz 3 entscheidend. Der Schadensersatz kann auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den Sie als angemessene Vergütung hätten zahlen müssen, wenn Sie die Erlaubnis eingeholt hätten. Juristen nennen das Lizenzanalogie. Nach Satz 2 kann alternativ der Gewinn berücksichtigt werden, den der Verletzer durch die Nutzung erzielt hat.

#Welche Angaben muss eine Abmahnung enthalten?

§ 97a Abs. 2 UrhG verlangt, dass eine Abmahnung klar und verständlich vier Dinge angibt:

  1. Name oder Firma des Verletzten, wenn ein Vertreter abmahnt.
  2. Die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung.
  3. Eine Aufschlüsselung der Zahlungsansprüche in Schadensersatz und Aufwendungsersatz.
  4. Ob die vorgeschlagene Unterlassungserklärung erheblich über die abgemahnte Verletzung hinausgeht.

Eine Abmahnung, die diese Angaben nicht enthält, ist nach § 97a Abs. 2 Satz 2 unwirksam. Ist sie unberechtigt oder unwirksam, können Sie nach Abs. 4 Ersatz Ihrer eigenen Verteidigungskosten verlangen, außer der Abmahnende konnte das nicht erkennen.

#Gibt es eine Obergrenze für Privatpersonen?

Für die Anwaltskosten ja. § 97a Abs. 3 UrhG begrenzt die erstattungsfähigen gesetzlichen Gebühren auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch. Das gilt, wenn der Abgemahnte eine natürliche Person ist, die das Bild nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und wenn er nicht schon gegenüber demselben Abmahnenden zur Unterlassung verpflichtet ist. Die Grenze entfällt, wenn sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist.

Die Grenze betrifft nur die Anwaltsgebühren, den Schadensersatz für die Bildnutzung selbst deckelt sie nicht. Außerdem ist die Website eines Handwerksbetriebs, eines Online-Shops oder eines Freiberuflers eine gewerbliche oder selbständige berufliche Nutzung, für diese Seiten gilt die Grenze nicht.

#Wann verjährt der Anspruch?

§ 102 UrhG verweist auf die Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen und Ihrer Person Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ein Bild, das seit 2015 online ist, ist damit nicht automatisch verjährt, weil die Frist an die Kenntnis des Rechteinhabers anknüpft. Hat der Verletzte durch die Nutzung etwas auf seine Kosten erlangt, verweist § 102 Satz 2 außerdem auf § 852 BGB.

#Was gilt in Österreich und der Schweiz?

#Österreich: doppeltes Entgelt

Im österreichischen Urheberrechtsgesetz schützt § 74 jedes Lichtbild. Das Recht steht dem Hersteller zu, also dem, der das Lichtbild aufnimmt. Es umfasst auch das Recht, das Lichtbild der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Nach § 74 Abs. 6 erlischt es fünfzig Jahre nach der Aufnahme oder, bei früherer Veröffentlichung, fünfzig Jahre nach der Veröffentlichung.

Wer ein Lichtbild unbefugt nutzt, schuldet nach § 86 Abs. 1 Z 4 ein angemessenes Entgelt, und zwar auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Bei schuldhafter Verletzung kann der Rechteinhaber nach § 87 Abs. 3 als Ersatz des Vermögensschadens das Doppelte dieses Entgelts verlangen, wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Einen solchen gesetzlichen Mindestmaßstab in Höhe des doppelten Entgelts enthält § 97 des deutschen UrhG nicht.

#Schweiz: auch Fotos ohne individuellen Charakter

Das Schweizer URG (Fassung Stand 1. Juli 2025) setzt für Werke nach Art. 2 Abs. 1 individuellen Charakter voraus. Art. 2 Abs. 3bis macht für Fotos eine Ausnahme: Fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben. Dieser Schutz erlischt nach Art. 29 Abs. 2 Bst. abis fünfzig Jahre nach der Herstellung. Das Zitatrecht steht in Art. 25 und verlangt, dass Zitat und Quelle bezeichnet werden. Art. 62 regelt die Klagen auf Unterlassung und Beseitigung, für Schadenersatz verweist Art. 62 Abs. 2 auf das Obligationenrecht.

#Was tun Sie in den ersten 48 Stunden?

Zahlen Sie nicht sofort und gestehen Sie nichts ein, aber ignorieren Sie das Schreiben auch nicht: COPYTRACK kündigt in der FAQ an, ignorierte Fälle an Partnerkanzleien weiterzugeben, was die Kosten erhöhen kann.

#Schritt 1: Fall im Portal prüfen

Öffnen Sie das Portal über die selbst eingetippte Domain und vergleichen Sie Fallnummer, Bild und URL mit der E-Mail. Notieren Sie die Frist. Brauchen Sie mehr Zeit, bitten Sie schriftlich um Verlängerung, COPYTRACK bietet das in der FAQ ausdrücklich an.

#Schritt 2: Fundstelle sichern

Bevor Sie etwas löschen, dokumentieren Sie den Zustand. Machen Sie Screenshots der betroffenen Seite mit sichtbarer URL und Datum, und notieren Sie, seit wann die Seite online ist. Speichern Sie die Originaldatei aus dem Uploads-Ordner. Diese Unterlagen brauchen Sie, falls Sie später eine Lizenz nachweisen oder den Zeitraum der Nutzung bestreiten wollen.

#Schritt 3: Bild in WordPress finden

Der Dateiname aus der Forderung ist Ihr Suchbegriff. In der Mediathek unter Medien finden Sie die Datei über die Suche. Die Detailansicht zeigt das Upload-Datum und meist die Seite, an die die Datei angehängt wurde. Der Pfad verrät zusätzlich das Upload-Datum, weil WordPress Dateien standardmäßig in Ordnern nach Jahr und Monat ablegt, etwa wp-content/uploads/2019/04/.

Die Mediathek zeigt nicht, wo ein Bild überall eingebunden ist. Ein Bild kann in mehreren Beiträgen, in Widgets, im Customizer oder in Page-Builder-Daten stecken. Mit WP-CLI finden Sie alle Vorkommen auf einmal:

# Alle Anhänge mit ID, Titel und Datei-URL auflisten
wp post list --post_type=attachment --fields=ID,post_title,guid,post_date

# Den Dateinamen in allen Datenbanktabellen suchen
wp db search "buero-team-meeting.jpg"

# Den gespeicherten Pfad eines Anhangs anzeigen
wp post meta get 1234 _wp_attached_file

wp db search durchsucht standardmäßig alle Tabellen der WordPress-Installation, also auch Optionen und Metadaten, in denen Page-Builder ihre Layouts speichern. Ersetzen Sie im Beispiel den Dateinamen und die ID 1234 durch Ihre Werte.

#Schritt 4: Theme, Demo-Inhalte und Vorlagen prüfen

Viele Bilder, die zu Forderungen führen, hat niemand bewusst hochgeladen. Sie kamen mit einem Demo-Import des Themes, mit einer Vorlage aus einem Page-Builder oder von einer früheren Agentur. Prüfen Sie deshalb, ob die Datei im Theme-Ordner unter wp-content/themes/ liegt und ob die Seite mit einem Demo-Inhalt angelegt wurde. Lesen Sie in der Dokumentation des Themes nach, unter welchen Bedingungen die Demo-Bilder genutzt werden dürfen. Manche Anbieter erlauben sie nur als Platzhalter. Wenn eine Agentur die Seite gebaut hat, fragen Sie dort schriftlich nach der Lizenz. Pixsy weist in seiner FAQ darauf hin, dass gegenüber dem Rechteinhaber der Betreiber der Website für die Inhalte verantwortlich ist. Ob Sie die Agentur später in Regress nehmen können, hängt von Ihrem Vertrag mit ihr ab.

#Schritt 5: Lizenz suchen

Melden Sie sich bei allen Stockportalen an, bei denen Sie oder Ihre Agentur jemals ein Konto hatten, und öffnen Sie dort den Download-Verlauf. COPYTRACK nennt in der FAQ als typische Quellen Adobe, Getty Images und Shutterstock und verlangt als Nachweis einen Beleg mit Kauf- oder Downloaddatum. Prüfen Sie dabei zwei Dinge: ob das Datum vor der Veröffentlichung liegt und ob die Lizenz Webnutzung auf genau dieser Domain abdeckt. Ein Bild, das Sie für ein Printprojekt lizenziert haben, ist nicht automatisch für die Website freigegeben.

#Schritt 6: Bild entfernen oder ersetzen

Haben Sie keine Lizenz, nehmen Sie das Bild offline. Löschen Sie dazu die Datei, nicht nur die Einbindung im Beitrag, sonst bleibt sie unter ihrer URL abrufbar. Leeren Sie danach Seiten-Cache und CDN. Prüfen Sie auch die von WordPress erzeugten Zwischengrößen wie bild-300x200.jpg, die beim Löschen über die Mediathek mit entfernt werden, beim manuellen Löschen per FTP aber liegen bleiben.

#Schritt 7: Antworten, ohne etwas anzuerkennen

Eine kurze, sachliche Antwort sichert die Frist und verlangt die Angaben, die Sie für eine Entscheidung brauchen. Diese Vorlage enthält kein Schuldeingeständnis und kein Zahlungsversprechen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Nachricht zum Fall [Fallnummer] vom [Datum] erhalten. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bitte ich um folgende Angaben: den Namen des Rechteinhabers und einen Nachweis Ihrer Bevollmächtigung, die genaue Bilddatei, die URL der Fundstelle mit Datum und Uhrzeit der Erfassung samt Screenshot sowie eine Aufschlüsselung des geforderten Betrags nach Schadensersatz und sonstigen Kosten.

Ich prüfe den Vorgang und melde mich nach Eingang der Unterlagen. Bitte bestätigen Sie, dass die Frist bis dahin ruht.

Mit freundlichen Grüßen [Name]

Wenn Sie eine Lizenz gefunden haben, ersetzen Sie den zweiten Absatz durch den Hinweis auf die Lizenz und hängen Sie den Beleg mit Datum an.

#Schritt 8: Wann Sie einen Anwalt brauchen

Holen Sie sich anwaltliche Hilfe, sobald eine Kanzlei abmahnt und eine Unterlassungserklärung verlangt. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung bindet Sie mit Vertragsstrafe auf Dauer, ihr Wortlaut verdient eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dasselbe gilt, wenn mehrere Bilder betroffen sind, wenn der Betrag Ihre Schmerzgrenze übersteigt oder wenn Sie die Rechteinhaberschaft bezweifeln.

#Wie entsteht der geforderte Betrag, und lässt er sich verhandeln?

COPYTRACK beschreibt in der FAQ, der Betrag berücksichtige den finanziellen Schaden des Rechteinhabers, entgangene Gewinne, übliche Lizenzgebühren, Rechtskosten und Ermittlungskosten (sinngemäß, eigene Übersetzung). Pixsy schreibt in seiner FAQ, die verlangten Gebühren entsprächen den Lizenzgebühren des Fotografen und marktüblichen Sätzen. Kommt keine Einigung zustande, strebe Pixsy auf dem Rechtsweg den höchsten erreichbaren Betrag an.

Rechtlich ist der Maßstab in Deutschland § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG: die angemessene Vergütung für eine erlaubte Nutzung. Für Ihre Verhandlung heißt das, dass folgende Umstände den Betrag bestimmen:

  • Die Art der Nutzung: Ein Bild auf einer Shop-Startseite ist eine andere Nutzung als ein Bild in einem privaten Blogbeitrag.
  • Die Dauer: Ein Bild, das sechs Wochen online war, rechtfertigt eine andere Lizenz als eines, das sieben Jahre online stand.
  • Die Größe und Platzierung auf der Seite.
  • Eine fehlende Urhebernennung, wenn die übliche Lizenz sie verlangt hätte, siehe § 13 UrhG.
  • Was das Bild bei einer regulären Lizenzierung gekostet hätte. Wenn das Bild bei einer Stockagentur zu einem bekannten Preis erhältlich ist, ist das ein Argument, das Sie mit Beleg vorbringen können.

Verhandeln ist möglich. COPYTRACK schreibt in der FAQ, man sei an die Vorgaben der Kunden gebunden, aber in bestimmten Fällen offen für eine einvernehmliche Lösung. Begründen Sie einen Gegenvorschlag mit Fakten aus Ihrer Prüfung: Zeitraum, Platzierung, Reichweite der Seite, vorhandene Teillizenz. Feste Prozentsätze für Nachlässe nennen weder Gesetz noch die Unternehmen, und ich nenne deshalb auch keine.

Bei einer Einigung erhalten Sie laut COPYTRACK-FAQ eine Rechnung und eine Bestätigung per E-Mail, dass der Fall abgeschlossen ist. Bewahren Sie beides zusammen mit Ihren Screenshots auf. Bestehen Sie darauf, dass die Bestätigung die Fallnummer und das Bild nennt.

#Wie beugen Sie in WordPress vor?

#Ein Lizenzprotokoll führen

Der beste Schutz ist eine Liste, die jede Bilddatei mit ihrer Quelle verbindet: Dateiname, Quelle, Lizenzart, Kaufdatum, Belegnummer, erlaubte Nutzung. Das lässt sich in einer Tabelle pflegen oder direkt in WordPress im Beschreibungsfeld des Anhangs. Wichtig ist nur, dass Sie den Beleg in drei Jahren noch finden, auch wenn das Stockkonto dann nicht mehr existiert. Laden Sie Rechnungen und Lizenzzertifikate herunter und speichern Sie sie außerhalb des Portals.

#Alt-Text und EXIF sind keine Lizenz

Ein Alt-Text mit dem Namen des Fotografen oder ein Copyright-Feld in den EXIF-Daten beweist nicht, dass Sie das Bild nutzen dürfen. Nach § 13 UrhG ist die Nennung ein eigenes Recht des Urhebers, die Erlaubnis zur Nutzung kommt aus der Lizenz. Pixsy schreibt in der FAQ außerdem, dass ein Wasserzeichen keine Voraussetzung für den Schutz ist, weil das Urheberrecht mit der Entstehung des Werkes entsteht. Ein Bild ohne sichtbaren Hinweis ist deshalb nicht frei.

#Creative-Commons-Bilder richtig nutzen

Creative-Commons-Lizenzen erlauben die Nutzung nur unter ihren Bedingungen, oft mit Namensnennung und manchmal nur nichtkommerziell. Pixsy schreibt in der FAQ, dass ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen das Nutzungsrecht entfallen lässt. Speichern Sie bei jedem CC-Bild die Quelle, den Urheber und die Lizenzversion und setzen Sie die Nennung so, wie die Lizenz es verlangt.

#Alte Demo-Bilder und Altlasten entfernen

Wenn Sie ein Theme mit Demo-Import nutzen, gehen Sie die Mediathek einmal vollständig durch. Bilder, die Sie nicht selbst hochgeladen haben und für die Sie keinen Beleg finden, gehören ersetzt oder gelöscht. Das gilt auch für Seiten, die nicht mehr verlinkt sind, aber noch erreichbar sind. Die Rückwärts-Bildersuche der Rechteklärer findet ein Bild unabhängig davon, ob es in Ihrem Menü auftaucht. Ein jährlicher Durchgang durch die Mediathek als Teil der WordPress-Wartung kostet wenig Zeit im Vergleich zu einer einzigen Forderung.

#Eigene Fotos und KI-generierte Bilder

Eigene Fotos sind die sicherste Quelle, solange Sie selbst fotografiert haben. Hat ein Fotograf für Sie gearbeitet, liegt das Recht nach § 72 Abs. 2 UrhG beim Lichtbildner. Lassen Sie sich die Nutzungsrechte für Ihre Website schriftlich einräumen.

Zu KI-generierten Bildern nenne ich hier nur, was das Gesetz selbst sagt: Werke im Sinne des UrhG sind nach § 2 Abs. 2 nur persönliche geistige Schöpfungen, und das Lichtbildrecht nach § 72 steht dem Lichtbildner zu. Wie Gerichte diese Begriffe auf KI-Ausgaben anwenden, habe ich nicht anhand einer Primärquelle geprüft und lasse es deshalb offen. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen des Bildgenerators, bevor Sie seine Ausgaben auf einer geschäftlichen Seite verwenden, und laden Sie keine fremden Fotos als Vorlage hoch.

#Wie geht es nach dem ersten Schreiben weiter?

Wenn die Forderung erledigt ist, lohnt der Blick auf die ganze Seite. Ein Bild ohne Lizenz ist oft ein Hinweis darauf, dass auch andere Inhalte ungeprüft übernommen wurden: Schriftarten, eingebettete Videos, Kartenbibliotheken oder Texte aus Vorlagen. Im EU-Konformitätsaudit für WordPress gehe ich solche Punkte systematisch durch und liefere eine Liste mit Fundstellen, die Sie abarbeiten können.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information über die Rechtslage und die technischen Schritte in WordPress, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Bewertung Ihrer konkreten Forderung ist eine Anwältin oder ein Anwalt für Urheberrecht zuständig.

Nächster Schritt

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Häufig gestellte Fragen

Praktische Antworten zur Umsetzung des Themas.

Ist eine E-Mail von COPYTRACK Betrug?#
COPYTRACK ist laut eigenem Impressum ein Angebot der RD Legal GmbH in Berlin, eingetragen im Handelsregister (HRB 173269 B) und nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG als Inkassodienstleister registriert. Ob die konkrete Forderung berechtigt ist, hängt davon ab, ob Sie für das genannte Bild eine Lizenz haben. Prüfen Sie Absenderadresse, Fallnummer und Bild, bevor Sie zahlen, und öffnen Sie keine ZIP-Anhänge.
Muss ich zahlen, wenn ich das Bild sofort lösche?#
Das Löschen beendet die Nutzung für die Zukunft. Ansprüche auf Ersatz für die Zeit davor bleiben nach § 97 Abs. 2 UrhG bestehen, wenn die Nutzung ohne Lizenz und schuldhaft war. Löschen Sie das Bild trotzdem, nachdem Sie Screenshots der Fundstelle gesichert haben.
Wie hoch darf eine Bildforderung sein?#
Das UrhG nennt keinen festen Betrag. Nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG ist die Lizenzgebühr maßgeblich, die bei einer erlaubten Nutzung angemessen gewesen wäre. Für Anwaltskosten einer Abmahnung gegen Privatpersonen, die das Bild nicht gewerblich genutzt haben, begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert in der Regel auf 1.000 Euro.
Wie finde ich das Bild in meiner WordPress-Mediathek?#
Suchen Sie den Dateinamen aus der Forderung in der Mediathek und in der Datenbank, zum Beispiel mit wp db search "dateiname" über WP-CLI. Prüfen Sie danach, welche Beiträge, Seiten und Page-Builder-Vorlagen die Datei einbinden, und kontrollieren Sie Demo-Inhalte Ihres Themes.
Wann verjähren Ansprüche wegen einer Bildnutzung?#
§ 102 UrhG verweist auf das BGB. Die regelmäßige Frist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre und beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

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