Seit dem 27. September 2026 müssen Onlineshops in Deutschland und Österreich Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem Kauf einen standardisierten Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht zeigen. Wortlaut und Layout kommen aus Brüssel, ein eigener Text ist nicht vorgesehen. Hat der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gegeben, kommt ein zweites Element dazu, das Haltbarkeitskennzeichen. Dieser Beitrag nennt die Fundstellen im Bundesgesetzblatt und im RIS, die Stellen im Shop, an denen die Elemente stehen müssen, und die Umsetzung in WooCommerce mit Block-Checkout und E-Mails.
Ich setze WooCommerce-Shops um und bin kein Jurist. Die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört in eine Kanzlei. Die Gesetzestexte gebe ich so wieder, wie sie im Gesetzblatt und im Rechtsinformationssystem stehen.
Was ist die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht?
Die Richtlinie (EU) 2024/825 hat die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU geändert. Nach dem neuen Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe l muss der Unternehmer über “das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wichtigsten Elemente” informieren und dafür die harmonisierte Mitteilung nach Artikel 22a verwenden. Gestaltung und Inhalt hat die Kommission in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 festgelegt. Anhang I enthält die Mitteilung, Anhang II das Kennzeichen für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie.
Die Verordnung wurde am 2. Oktober 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, trat am zwanzigsten Tag danach in Kraft und gilt nach Artikel 3 ab dem 27. September 2026. In den Erwägungsgründen beschreibt die Kommission, wofür die beiden Elemente da sind:
“Die harmonisierte Mitteilung ist ein obligatorischer Hinweis an der Verkaufsstelle, mit dem die Verbraucher auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht aufmerksam gemacht werden sollen. Die harmonisierte Kennzeichnung betrifft hingegen eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, mit der Hersteller den Verbrauchern die Haltbarkeit ihrer Waren garantieren können.”
Quelle: Erwägungsgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, deutsche Fassung auf EUR-Lex.
Die Mitteilung enthält einen QR-Code, der zum Portal “Ihr Europa” führt. Das Gewährleistungsrecht und die Herstellergarantie bleiben zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen, die sich nach den Erwägungsgründen gegenseitig verweisen. Im Shop müssen Sie beide Begriffe sauber trennen. Die Gewährleistung schuldet der Verkäufer, die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gibt der Hersteller.
Seit wann gilt die Pflicht in Deutschland und Österreich?
Beide Staaten haben die Richtlinie in je zwei Gesetzen umgesetzt, eines für das Vertragsrecht und eines für das Wettbewerbsrecht. Für den Hinweis im Shop zählt das Vertragsrecht.
| Rechtsakt | Inhalt | Datum |
|---|---|---|
| Richtlinie (EU) 2024/825, Artikel 4 | Umsetzung ins nationale Recht | bis 27. März 2026 |
| Richtlinie (EU) 2024/825, Artikel 4 | Anwendung der nationalen Vorschriften | ab 27. September 2026 |
| Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Artikel 3 | Anwendung von Mitteilung und Kennzeichen | ab 27. September 2026 |
| Deutschland: Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28 | Artikel 1 Nummer 5 und Artikel 3 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2024/825 | in Kraft am 27. September 2026 (Artikel 10 Absatz 3) |
| Deutschland: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 43 | Umweltaussagen, Haltbarkeit, Reparierbarkeit im UWG | in Kraft am 27. September 2026 (Artikel 2 Absatz 1) |
| Österreich: Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026), BGBl. I Nr. 59/2026, kundgemacht am 28. Juli 2026 | Artikel 1 und 2 setzen die Richtlinie 2024/825 um (Artikel 7) | in Kraft am 27. September 2026, anzuwenden auf Verträge nach dem 26. September 2026 |
| Österreich: UWG-Änderung, BGBl. I Nr. 58/2026, kundgemacht am 28. Juli 2026 | Anhang Z 23d bis 23j, Umweltaussagen | in Kraft am 27. September 2026 (§ 44 Abs. 16 UWG) |
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie war am 27. März 2026 abgelaufen, beide Staaten haben vor dem Anwendungsdatum veröffentlicht. Das deutsche Änderungsgesetz nennt in Artikel 10 Absatz 3 nur das Datum. Die österreichische Regelung sagt ausdrücklich, auf welche Verträge sie anzuwenden ist: in § 20 Abs. 6 FAGG und in § 41a Abs. 43 KSchG auf Verträge, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden.
Welche Vorschriften wurden in Deutschland und Österreich geändert?
In Deutschland steht der Hinweis in drei Normen.
Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 EGBGB regelt die Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Neu sind Nummer 11 (Mitteilung), Nummer 11a (Haltbarkeitskennzeichen), Nummer 11b (digitale Inhalte und Dienstleistungen), Nummer 11c (Softwareaktualisierungen) sowie die Nummern 20 und 21 (Reparierbarkeitswert, Ersatzteile, Reparaturanleitungen).
Artikel 246 Absatz 1 EGBGB enthält dieselben Angaben in den Nummern 5 bis 5d, 9 und 10 für Verbraucherverträge nach § 312a Absatz 2 BGB. Das betrifft Händler mit Ladengeschäft, nicht den reinen Onlineshop.
§ 312j Absatz 2 BGB nennt die Angaben, die vor dem Bestellbutton stehen müssen. Die Aufzählung verweist seit dem 27. September 2026 auf Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer “1, 5 bis 8, 11a, 14 und 15”. Das Haltbarkeitskennzeichen ist damit in der Liste, die Mitteilung nach Nummer 11 nicht.
In Österreich liegen die gleichen Angaben im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz: § 4 Abs. 1 Z 12 (Mitteilung), Z 12a (Haltbarkeitskennzeichen), Z 12b bis 12d sowie Z 20 und 21. § 8 Abs. 1 FAGG nennt die Angaben, auf die unmittelbar vor der Vertragserklärung hinzuweisen ist, und führt jetzt “1, 4, 5, 12a, 14 und 15”. Das Kennzeichen steht auch dort in der Liste, die Mitteilung nicht. Dieselben Angaben stehen in § 5a Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz (Z 5 bis 5d, 9 und 10). Die Gestaltung von Mitteilung und Kennzeichen bildet das FAGG in den neuen Anhängen II und III selbst ab.
Der deutsche Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de bereits in der neuen Fassung abrufbar. Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 EGBGB lautet:
“das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wichtigsten Elemente, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 in der Fassung vom 25. September 2025”
Quelle: Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 EGBGB, gesetze-im-internet.de. Der Verweis auf die Verordnung ist statisch formuliert.
Worauf verweist die Mitteilung: Gewährleistung nach BGB und VGG?
Die Mitteilung erinnert an das Recht, das ohnehin gilt. Für Deutschland ist das die Mängelhaftung des Kaufrechts. Das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags vom 25. Juni 2021 (BGBl. 2021 I Nr. 37, S. 2133) setzt die Warenkaufrichtlinie (EU) 2019/771 um und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Nach § 434 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die dort genannten subjektiven und objektiven Anforderungen erfüllt. Mängelansprüche verjähren nach § 438 Absatz 1 Nummer 3 BGB “im Übrigen in zwei Jahren”. Auf diese zwei Jahre bezieht sich die “Mindestdauer” in Nummer 11.
Die Garantie ist davon getrennt. § 443 Absatz 1 BGB beschreibt sie als Verpflichtung, die der Verkäufer, der Hersteller oder ein Dritter “zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung” eingeht. Für die Haltbarkeitsgarantie vermutet § 443 Absatz 2 BGB, dass ein während der Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Ein Wortlautdetail betrifft die Shoptexte. Das BGB spricht von Mängelhaftung, das EGBGB und das FAGG sprechen vom gesetzlichen Gewährleistungsrecht. Die Mitteilung verwendet “Gewährleistungsrecht”. Wenn Ihre AGB oder Produkttexte “Garantie” schreiben und Gewährleistung meinen, entsteht genau die Verwechslung, die der Verordnungsgeber trennen wollte.
In Österreich ist das Gewährleistungsrecht für Verbraucherverträge im Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) geregelt. Es wurde mit dem Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (GRUG), BGBl. I Nr. 175/2021, kundgemacht am 9. September 2021, erlassen. Das RIS führt für dieses Gesetz die CELEX-Nummern der Richtlinien 2019/770 und 2019/771. § 4 Abs. 1 Z 12 FAGG selbst nennt die “Mindestdauer von zwei Jahren gemäß der Richtlinie (EU) 2019/771”.
Darf ich den Hinweis in eigenen Worten formulieren?
Nein. Beide nationalen Normen verlangen die Verwendung der harmonisierten Mitteilung. Artikel 1 der Verordnung 2025/1960 schreibt vor, dass sie Gestaltung und Inhalt des Anhangs I entspricht. Ein eigener Satz wie “Auf alle Produkte gewähren wir die gesetzliche Gewährleistung” erfüllt die Vorgabe nicht, auch wenn er inhaltlich stimmt.
Der österreichische Anhang II zum FAGG macht die Vorgaben konkret. Er sagt, die Mitteilung habe “gestalterisch und inhaltlich” so auszusehen, wie im Anhang abgebildet, und in den Erläuterungen: “Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar.” Der Anhang legt vier Farbwerte fest (Blau, Gelb, Schwarz, Weiß). Der QR-Code muss unter normalen Lichtbedingungen mit einem Standard-Mobilgerät lesbar sein und führt zur Sprachauswahl für den Abschnitt über das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Portal “Ihr Europa”. Bei Verträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, muss die Mitteilung farbig (RGB) sein.
Für den Shop heißt das: Sie laden die offiziellen Dateien der Kommission in der passenden Sprachfassung, skalieren sie proportional und setzen keinen eigenen Text dazwischen. Ein Screenshot aus einem Blogbeitrag ersetzt die Quelle nicht.
Wo muss der Hinweis im Onlineshop stehen?
Zwei Normen geben den Zeitpunkt vor. Nach Artikel 246a § 4 Absatz 1 EGBGB muss der Unternehmer die Informationen “vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in klarer und verständlicher Weise” zur Verfügung stellen, bei Fernabsatzverträgen nach Absatz 3 “in einer den benutzten Fernkommunikationsmitteln angepassten Weise”. Nummer 11 verlangt zusätzlich die hervorgehobene Darstellung. § 312j Absatz 2 BGB und § 8 Abs. 1 FAGG verlangen für das Haltbarkeitskennzeichen die Darstellung unmittelbar vor der Bestellung beziehungsweise vor der Vertragserklärung.
Für WooCommerce ergibt sich daraus eine Platzierung an vier Stellen. Die beiden ersten Zeilen der Tabelle folgen aus dem Gesetz, die E-Mail ist eine Absicherung, die wenig kostet.
| Stelle | Anforderung | Umsetzung in WooCommerce |
|---|---|---|
| Produktseite | Vor der Vertragserklärung, hervorgehoben | Hook woocommerce_before_add_to_cart_button (Vorlage single-product/add-to-cart/simple.php) |
| Klassischer Checkout | Unmittelbar vor der Bestellung | Hook woocommerce_review_order_before_submit (Vorlage checkout/payment.php) |
| Block-Checkout | Wie klassischer Checkout | Erweiterung des Checkout-Blocks, klassische Hooks greifen dort nicht |
| E-Mail zur Bestellung | Beleg dessen, was der Kunde gesehen hat | Hook woocommerce_email_after_order_table (Vorlage emails/email-order-details.php) |
Die drei Hooks stehen in den WooCommerce-Vorlagen. Wenn Ihr Theme diese Vorlagen überschreibt, prüfen Sie, ob die Kopie im Theme den Hook noch aufruft. Der Button heißt in der deutschen WooCommerce-Übersetzung “Zahlungspflichtig bestellen”.
Eine Mitteilung, die nur im Footer, in den AGB oder in einem Reiter “Weitere Informationen” steht, ist nicht hervorgehoben im Sinne der Nummer 11. Planen Sie sie in den sichtbaren Bereich der Produktseite und neben den Bestellbutton ein.
Wann brauche ich das Haltbarkeitskennzeichen?
Das Kennzeichen ist nicht für jedes Produkt gedacht. Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11a EGBGB nennt vier Bedingungen: Der Hersteller gewährt dem Verbraucher eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, sie kostet nichts extra, sie gilt für die gesamte Ware und dauert mehr als zwei Jahre. Dazu muss der Hersteller die Angaben dem Unternehmer zur Verfügung stellen. Die Grenze von zwei Jahren steht also im Gesetz. Die Nummer verlangt dann die Information, dass die Garantie gilt, ihre Dauer und einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts, “in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Kennzeichnung nach Anhang II”. Österreich regelt dasselbe in § 4 Abs. 1 Z 12a FAGG.
Das Kennzeichen besteht aus festen und aus drei veränderlichen Elementen. Der österreichische Anhang III zum FAGG zählt sie auf. Nicht editierbar sind der Titel, der Hinweis auf das Gewährleistungsrecht, der QR-Code, das Kalendersymbol und die mehrsprachige Angabe “Herstellergarantie in Jahren”. Editierbar sind die Zahl der Jahre, der Name des Herstellers und die Modellkennung, für die die Garantie gilt. Für Online-Verträge muss es farbig sein, die Schrift ist Inter. Online darf das Kennzeichen verschachtelt erscheinen: Nach dem Anhang muss es dann beim ersten Mausklick, beim ersten Rollover oder beim ersten Berühren auf einem Touchscreen vollständig erscheinen.
Zwei praktische Folgen:
- Die Modellkennung kommt vom Hersteller. Ihre Artikelnummer (SKU) ist ein Shopcode und in der Regel keine Modellkennung.
- Die Garantie muss die gesamte Ware abdecken. Eine Herstellergarantie nur auf den Akku oder auf einzelne Bauteile löst das Kennzeichen nicht aus.
Für Produkte mit qualifizierender Garantie reicht ein Kennzeichen auf der Produktseite allein nach dem Wortlaut von § 312j Absatz 2 BGB nicht. Die Norm verlangt die Angabe nach Nummer 11a “unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise”. Das bedeutet ein Kennzeichen im Checkout, abhängig vom Warenkorb.
Gilt die Pflicht auch für digitale Produkte, Software-Updates und Reparierbarkeit?
Die Mitteilung betrifft Waren. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen verlangt Nummer 11b nur einen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts, ohne die harmonisierte Mitteilung. In Österreich entspricht dem § 4 Abs. 1 Z 12b FAGG. Ein Shop mit Downloads oder Online-Kursen blendet die Mitteilung also bei diesen Produkten aus und braucht dafür einen eigenen Satz.
Dasselbe Gesetz bringt weitere Pflichtangaben für Elektronikhändler. Für Waren mit digitalen Elementen ist nach Nummer 11c die Mindestdauer anzugeben, in der der Hersteller Softwareaktualisierungen bereitstellt, sofern er die Information liefert. Nach den Nummern 20 und 21 gehört gegebenenfalls der Reparierbarkeitswert in den Shop, ersatzweise Angaben zu Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsanleitungen und Reparatureinschränkungen. Auch das ist in Österreich in § 4 Abs. 1 Z 12d, 20 und 21 FAGG umgesetzt. Diese Angaben brauchen eigene Produktfelder. Sie lassen sich nicht aus der Mitteilung ableiten.
Was gilt für Shops aus der Schweiz?
Ein Schweizer Shop liegt außerhalb der EU, spricht er aber Verbraucher in Deutschland oder Österreich an, unterliegt der Verbrauchervertrag nach Artikel 6 Absatz 1 der Rom-I-Verordnung grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, und eine Rechtswahl darf ihm nach Absatz 2 den zwingenden Schutz seines Aufenthaltsstaats nicht entziehen.
Wie setze ich den Hinweis in WooCommerce um?
Die Umsetzung läuft in vier Schritten.
Schritt 1: Dateien beschaffen. Laden Sie die Mitteilung aus Anhang I der Verordnung in der Sprache des Shops. Für einen deutschsprachigen Shop ist das die deutsche Fassung. Der österreichische Anhang II FAGG bildet dieselbe Mitteilung ab.
Schritt 2: Produktseite. Fügen Sie die Mitteilung über den Hook woocommerce_before_add_to_cart_button ein, am besten in einem Child-Theme oder in einem kleinen Plugin, damit ein Theme-Update sie nicht entfernt.
Schritt 3: Checkout. Im klassischen Checkout hängen Sie die Mitteilung an woocommerce_review_order_before_submit. Der Block-Checkout rendert seine Bereiche als Blöcke, klassische Hooks laufen dort ins Leere. Dort brauchen Sie eine Erweiterung des Checkout-Blocks nach der WooCommerce-Dokumentation für Ihre Version. Wenn beide Checkouts in Ihrem Shop erreichbar sind, bedienen Sie beide.
Schritt 4: E-Mails. Hängen Sie die Mitteilung in den E-Mails “In Bearbeitung” und “In Wartestellung” an woocommerce_email_after_order_table. Wenn Ihr Shop weitere Status-Mails versendet, gehen Sie diese durch.
Danach testen Sie sechs Warenkörbe: ein Produkt ohne Herstellergarantie, eines mit qualifizierender Garantie, einen Warenkorb nur mit Download, einen gemischten Warenkorb sowie je eine Bestellung im klassischen und im Block-Checkout.
Geht das ohne Plugin?
Ja. Sie brauchen die offizielle Datei aus Anhang I, eine Stelle im Template und einen Test. Eine Funktion im Child-Theme, die an den Produktseiten-Hook gehängt wird, gibt die Mitteilung als Bild mit Alternativtext und Link zur Quelle aus. Dieselbe Funktion am Checkout-Hook ergänzt den Bestellbutton. Für den Block-Checkout schreiben Sie die Erweiterung nach der WooCommerce-Dokumentation Ihrer Version, für die E-Mails nutzen Sie den E-Mail-Hook oder überschriebene Vorlagen.
Die manuelle Lösung gibt Ihnen volle Kontrolle und kostet Pflege: Sie müssen die Dateien aktuell halten und nach größeren WooCommerce-Updates testen. Bei einem Shop mit einigen Dutzend Produkten und einer Sprache ist das eine Stunde Arbeit. Bei einem Katalog mit mehreren Tausend Produkten und mehreren Sprachen lohnt sich eine Lösung mit einer einzigen Quelle.
Was kann Durabix, und was nicht?
Durabix ist mein eigenes Plugin, kostenlos auf WordPress.org verfügbar, der Name lautet dort “Durabix: EU Legal Guarantee Notice for WooCommerce”. Ich beschreibe es so, wie die Plugin-Seite und das Changelog es tun. Es ist eine Möglichkeit unter mehreren.
Version 1.2.0 trägt auf WordPress.org das Datum 8. November 2026 und verlangt WooCommerce 8.0, WordPress 6.5 und PHP 8.1. Sie bringt die Mitteilung im offiziellen Design der Kommission:
- Alle 24 Amtssprachen der EU sind enthalten, für andere Shopsprachen nutzt das Plugin Englisch. Eine kurze Zeile öffnet per Klick die vollständige Mitteilung.
- Auf der Produktseite erscheint die Mitteilung unter der Produktzusammenfassung oder in einem Reiter “Guarantee & Durability”.
- Im klassischen und im Block-Checkout steht die Zeile über dem Bestellbutton. In den E-Mails “In Bearbeitung” und “In Wartestellung” ist sie ebenfalls enthalten. Checkout und E-Mails lassen sich getrennt abschalten.
- Das GARAN-Label, so nennt das Plugin das Haltbarkeitskennzeichen, erscheint bei Produkten mit Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren und Angabe des Herstellers. Editierbar sind Jahre, Marke und Modellkennung, wobei die Modellkennung ohne Eintrag die SKU übernimmt.
- Ein Schalter pro Produkt blendet die Mitteilung aus, zum Beispiel bei Downloads. Er wird nicht automatisch gesetzt.
- Dazu kommen eine Reparierbarkeitsklasse von A bis E für Smartphones und Tablets, die nicht dem offiziellen Kennzeichenformat entspricht, und eine Prüfung auf Umweltaussagen wie “klimaneutral” oder “umweltfreundlich” in Englisch, Polnisch, Deutsch und Spanisch. Die Prüfung listet Formulierungen zur Durchsicht auf und ist keine Rechtsberatung.
- Das Plugin ist mit HPOS und den Cart- und Checkout-Blöcken kompatibel und sendet nach eigener Angabe nichts an andere Dienste.
Die Grenzen nennt die Plugin-Seite selbst. Das Haltbarkeitskennzeichen erscheint weder im Checkout noch in den E-Mails, und es gibt keine Felder pro Variante. Das Plugin prüft nicht, ob die Herstellergarantie Artikel 17 der Richtlinie 2019/771 genügt. Ein Satz der Plugin-Seite fasst es zusammen (eigene Übersetzung): Die Anzeige von Mitteilung und Kennzeichen macht einen Shop für sich allein nicht rechtskonform.
Aus der Grenze folgt für Deutschland und Österreich etwas Konkretes. Nach § 312j Absatz 2 BGB und § 8 Abs. 1 FAGG gehört das Kennzeichen unmittelbar vor die Bestellung. Wenn Sie Produkte mit qualifizierender Herstellergarantie führen, brauchen Sie dafür eine zusätzliche Lösung im Checkout. Das Plugin deckt diese Stelle nicht ab.
Die Geschichte des Plugins ist für die Entscheidung relevant. Die Versionen 1.0 bis 1.1.x zeigten einen eigenen Erinnerungstext. Das Changelog zu 1.0.1 sagt ausdrücklich, das Plugin zeige Text und nicht die harmonisierte Mitteilung oder das Kennzeichen. Version 1.2.0 hat den Text entfernt und die Mitteilung sowie das Kennzeichen aus den Anhängen eingeführt. In Version 1.1.2 wurde das Plugin von Garantio in Durabix umbenannt, auf Wunsch des WordPress.org-Reviews, weil der alte Name von Garantiedienstleistern verwendet wird. Wer noch eine ältere Version einsetzt, hat die offizielle Mitteilung bisher nicht im Shop.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Eigener Wortlaut. “Auf unsere Ware gilt die gesetzliche Gewährleistung” ersetzt die Mitteilung nicht, weil Nummer 11 die harmonisierte Mitteilung verlangt.
Garantie und Gewährleistung vermischen. Die Gewährleistung schuldet der Verkäufer, die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gibt der Hersteller. Produkttexte, die beides unter “Garantie” zusammenfassen, widersprechen der Trennung, die die Verordnung vornimmt.
Hinweis nur in den AGB. Nummer 11 verlangt die hervorgehobene Darstellung vor der Vertragserklärung. Die AGB liest der Kunde in der Regel nicht vor dem Kauf.
Nur der klassische Checkout. Ein Shop, der seit einem Jahr mit dem Block-Checkout arbeitet, zeigt die Mitteilung dort nicht, wenn nur die klassischen Hooks bedient wurden.
Kennzeichen ohne qualifizierende Garantie. Wer das Label bei einer Garantie von zwei Jahren oder bei einer Garantie nur auf Teile des Produkts anzeigt, behauptet etwas, das die Nummer 11a gar nicht beschreibt.
SKU als Modellkennung. Wenn Ihre Artikelnummer von der Herstellerangabe abweicht, steht auf dem Kennzeichen die falsche Modellkennung.
Kennzeichen nur auf der Produktseite. Bei Produkten mit qualifizierender Garantie verlangen § 312j Absatz 2 BGB und § 8 Abs. 1 FAGG die Angabe auch unmittelbar vor der Bestellung.
Mitteilung bei Downloads. Für digitale Produkte gilt Nummer 11b. Die Mitteilung für Waren gehört dort nicht hin.
Was ändert sich bei Haltbarkeitsaussagen im Shoptext?
Mit der Gewährleistungsmitteilung kamen neue Verbote im Wettbewerbsrecht. Das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43) ergänzt den Anhang des UWG um Nummer 23d, “irreführende Angaben zur Softwareaktualisierung, Haltbarkeit und Reparierbarkeit”. Dazu gehören nach Buchstabe d “die falsche Behauptung, dass eine Ware unter normalen Bedingungen für eine bestimmte Zeit oder mit einer bestimmten Intensität ohne Beeinträchtigung ihrer Funktion genutzt werden kann”, und nach Buchstabe e “die Präsentation einer Ware als reparierbar, wenn sie es nicht ist”. Der Anhang führt außerdem neue Nummern 2a (Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem), 4a bis 4c (Umweltaussagen) und 10a (gesetzliche Anforderungen als Besonderheit eines Angebots) ein.
In Österreich stehen entsprechende Tatbestände seit der UWG-Änderung BGBl. I Nr. 58/2026 in den Z 23d bis 23j des Anhangs. Z 23g verbietet die “falsche Behauptung gegenüber Verbrauchern, dass eine Ware unter normalen Nutzungsbedingungen eine bestimmte Haltbarkeit hinsichtlich der Nutzungszeit oder -intensität hat”. Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, begrenzt § 44 Abs. 16 UWG zivilrechtliche Ansprüche für drei Jahre.
Für den Shop heißt das: Sätze wie “hält ein Leben lang”, “unkaputtbar” oder “10 Jahre Haltbarkeit” brauchen einen Beleg. Die Produktbeschreibungen gehören bei dieser Gelegenheit in die Durchsicht. Die Prüfung von Durabix auf Umweltaussagen kann dafür eine Liste von Formulierungen liefern, die Bewertung bleibt Ihre.
Wie prüfe ich, ob die Umsetzung vollständig ist?
Gehen Sie diese Liste durch, bevor Sie die Umsetzung als erledigt ansehen:
- Die Mitteilung stammt aus Anhang I der Verordnung 2025/1960, nicht aus einer Kopie im Netz, und sie liegt in der Sprache der Shop-Ansicht vor.
- Die Produktseite zeigt sie sichtbar, ohne Klick in einen Reiter.
- Klassischer und Block-Checkout zeigen dieselbe Mitteilung in derselben Sprache über dem Bestellbutton.
- Die E-Mails “In Bearbeitung” und “In Wartestellung” enthalten sie.
- Das Haltbarkeitskennzeichen erscheint nur bei Produkten, die die vier Bedingungen der Nummer 11a erfüllen, auf der Produktseite und im Checkout.
- Das Feld Modellkennung enthält die Herstellerangabe, nicht die SKU.
- Downloads und Dienstleistungen zeigen nicht die Warenmitteilung, sondern den Hinweis nach Nummer 11b.
- Der Test mit einem gemischten Warenkorb liefert in beiden Checkouts das erwartete Ergebnis.
Wie belege ich die Umsetzung im Streitfall?
Erstellen Sie datierte Screenshots der Produktseite, des Checkouts und einer Test-E-Mail und notieren Sie die Versionen von Theme, WooCommerce und Plugin. Damit zeigen Sie, was der Shop an einem bestimmten Tag angezeigt hat. Nach einem Theme-Wechsel lässt sich dieser Zustand nicht mehr rekonstruieren.
Machen Sie die Screenshots vor jeder größeren Änderung an Theme oder WooCommerce und bewahren Sie sie außerhalb des Shops auf.
Wer setzt den Gewährleistungshinweis in meinem Shop um?
Ich baue die Mitteilung in WooCommerce-Shops ein: Produktseite, klassischer und Block-Checkout, E-Mails und das Haltbarkeitskennzeichen im Checkout. Die Entwicklung beschreibe ich auf der Seite WooCommerce-Entwickler, die laufende Pflege auf der Seite WordPress-Wartung. Wer mehrere Pflichten gleichzeitig prüfen will, findet den Umfang unter EU-Konformitätsaudit für WordPress. Verwandte Beiträge: EU-Energielabel im Onlineshop und Widerrufsbutton nach § 356a BGB. Anfragen gehen über die Seite Kontakt.







