Websites für Stiftungen, Vereine und NGOs
Eine Stiftungswebsite muss Spenden annehmen, ohne dass jemand ein Konto anlegt, Jahresberichte auffindbar machen und von Ehrenamtlichen gepflegt werden können. Solche Websites baue ich auf WordPress. Ich bin Mariusz Szatkowski, Senior-Entwickler seit 2006 mit Sitz in Gdynia, und arbeite allein: Den Code schreibe ich selbst, Zugangsdaten gebe ich an niemanden weiter.
Grafikdesign und Wireframes liefern Sie, etwa als Figma-Datei oder als ausgefüllte Vorlage, in der Sie festlegen, welches Element auf welcher Seite steht. Ich setze das als responsives Theme mit Blöcken um, die Ihre Redaktion ohne Entwickler nutzt.
Spendenformular und Zuwendungsbestätigung
Das Formular fragt nur, was nötig ist: Betrag mit Vorschlägen, einmalig oder monatlich, Kontaktdaten für die Bestätigung. Erst am Ende geht es zum Zahlungsanbieter, mit dem Ihre Stiftung einen Vertrag hat. SEPA-Lastschrift, PayPal und Kreditkarte laufen etwa über Stripe oder Mollie, in Österreich kommt die EPS-Überweisung dazu. Kartendaten verarbeitet der Anbieter, auf Ihrem Server liegen sie nie. Wiederkehrende Spenden richte ich ein, wenn der Anbieter Mandate oder Abonnements unterstützt.
Deutschland
Spenden sind nach § 10b EStG abziehbar, den Nachweis regelt § 50 EStDV. Für Zuwendungen bis 300 Euro an steuerbegünstigte Körperschaften genügt nach Abs. 4 der Kontoauszug, wenn ein Beleg der Stiftung ihre Steuerbegünstigung nennt und angibt, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt. Diesen Beleg stelle ich nach Spendeneingang als PDF zum Download bereit. Nach Abs. 2 kann der Spender Sie bevollmächtigen, die Bestätigung elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln; dafür braucht das Formular ein optionales Feld für die Steuer-Identifikationsnummer.
Österreich
Begünstigte Spendenempfänger übermitteln die Jahressumme jedes Spenders über FinanzOnline an das Finanzamt, so regelt es § 18 Abs. 8 EStG 1988. Dafür braucht die Stiftung Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Spenders. Das Formular erfasst beides in getrennten Feldern und bietet die Möglichkeit, der Übermittlung zu widersprechen. Den Export für FinanzOnline baue ich nach dem Format, das Ihre Buchhaltung verwendet.
Ob eine Spende abziehbar ist, prüft Ihre Steuerberatung. Die Website liefert die Daten sauber und vollständig.
Was Sie bekommen
- Ein Theme nach Ihrem Design mit Blöcken für Neuigkeiten, Spendenaufrufe, Veranstaltungen und Dokumente.
- Einen Bereich für Satzung, Jahresberichte und Freistellungsbescheid, nach Jahren geordnet.
- Formulare für Ehrenamtliche und Veranstaltungsanmeldungen mit getrennten Einwilligungen.
- Newsletter-Anmeldung mit Double-Opt-in, verbunden mit dem Tool, das Sie schon nutzen.
- Mehrsprachigkeit mit Polylang oder WPML, falls Sie auch im Ausland Spenden sammeln.
Barrierefreiheit
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 gilt für Websites öffentlicher Stellen. Art. 1 Abs. 3 Buchstabe b nimmt Websites von NGOs aus, die weder für die Öffentlichkeit wesentliche Dienste noch Dienste für Menschen mit Behinderungen anbieten. In Deutschland setzt die BITV 2.0 die Anforderungen für öffentliche Stellen des Bundes um, in Österreich das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) für den Bund. Ob Ihre Stiftung als öffentliche Stelle gilt, etwa weil sie überwiegend öffentlich finanziert wird, klärt Ihre Rechtsberatung. Mehr dazu: WCAG und digitale Barrierefreiheit.
Ich baue unabhängig davon nach WCAG 2.2 AA, weil ein Spendenformular ohne Tastaturbedienung Spenden verliert:
- Beschriftung an jedem Formularfeld und Fehlermeldungen, die ein Screenreader vorliest.
- Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus.
- Kontrast von mindestens 4,5:1 für Fließtext und eine saubere Überschriftenstruktur.
- axe-core vor jedem Deployment, Test mit NVDA und VoiceOver vor dem Launch.
Datenschutz für Spender und Ehrenamtliche
Stiftungen verarbeiten Daten von Spendern, Ehrenamtlichen und oft auch von Menschen, denen sie helfen, manchmal mit Gesundheitsbezug. Einwilligungen sind getrennt und nicht vorausgewählt, Bewerbungen von Ehrenamtlichen landen in einem Bereich mit Zugriff nur für benannte Personen. Drittanbieter-Skripte laden erst nach Einwilligung; welche das sind, dokumentiere ich schriftlich.
Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis schreiben Sie oder Ihre Rechtsberatung, ich setze sie technisch um. Bevor ich Zugang zu einer Website mit personenbezogenen Daten bekomme, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Unterauftragsverarbeiter setze ich keine ein.
Ehrenamt, Veranstaltungen und Kampagnen
Ehrenamtliche melden sich über ein Formular mit den Feldern, die Sie wirklich brauchen; Anmeldungen lassen sich als Tabelle exportieren. Veranstaltungen bekommen eine Anmeldung mit Platzlimit und Erinnerungsmail. Für Spendenaufrufe gibt es eine eigene Seitenvorlage, die Ihre Redaktion aus vorhandenen Blöcken zusammensetzt.
Hosting verkaufe ich nicht. Sie wählen den Anbieter, ich richte WordPress dort ein oder übernehme die bestehende Installation.
Ablauf
- Briefing: Sie schreiben mir über das Kontaktformular, was die Website leisten soll. Rückfragen stelle ich schriftlich.
- Angebot: Umfang, Annahmen und Zeitplan stehen im Angebot, bevor Code entsteht. Preise kalkuliere ich individuell; Marktspannen stehen in der WordPress-Preisliste.
- Umsetzung: Der Code liegt in einem privaten Git-Repository, jede Änderung landet zuerst auf Staging.
- Abnahme: Sie prüfen auf Staging und bekommen zu jeder Änderung eine schriftliche Beschreibung, dazu eine Anleitung für Ihre Redaktion.
- Wartung: Auf Wunsch übernehme ich die Wartung: Uptime-Monitoring alle 1 bis 5 Minuten, Backups mit mindestens 30 Tagen Aufbewahrung in EU-Ländern, Updates zuerst auf Staging. Einen 24/7-Bereitschaftsdienst biete ich nicht an.
Der Vertrag folgt polnischem Recht, die Rechnung läuft mit meiner EU-USt-IdNr. PL7393037445.
Kontakt
Schicken Sie mir über das Kontaktformular die Adresse Ihrer Website, den gewünschten Umfang und Ihren Zahlungsanbieter. Sie bekommen Rückfragen oder ein Angebot mit den Annahmen, auf denen es beruht. Mehr über meine Arbeit: WordPress-Entwickler.
Ähnliche Anforderungen an Barrierefreiheit und Datenschutz beschreibe ich auch für Webseiten für Behörden, Webseiten für Krankenhäuser und Webseiten für Kultureinrichtungen.






