Was muss eine Website für Behörden bei Sicherheit und Barrierefreiheit leisten?
Die Website einer Stadt, einer Gemeinde, eines Landkreises oder einer Fachbehörde ist für viele Menschen der erste Kontakt mit der Verwaltung. Sie muss mit Tastatur und Screenreader bedienbar sein, Bekanntmachungen zuverlässig veröffentlichen und auf Antragswege verweisen, die online funktionieren.
Ich bin Mariusz Szatkowski, WordPress-Entwickler seit 2006, mit Sitz in Gdynia. Ich arbeite allein: Den Code für Ihre Website schreibe ich selbst, Zugangsdaten gebe ich an niemanden weiter. Das Layout liefern Sie, als Figma-Datei oder als ausgefüllte Vorlage, in der Sie festlegen, welches Element auf welcher Seite steht. Ich setze es als barrierefreies, responsives WordPress-Theme um.
Welche Regeln zur Barrierefreiheit gelten?
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. In Deutschland setzt der Bund sie mit § 12a BGG und der BITV 2.0 um. Länder und Kommunen folgen ihren eigenen Landesgesetzen zur Gleichstellung; welches Landesrecht für Ihr Projekt gilt, steht in Ihrer Leistungsbeschreibung.
Aus dem Bundesrecht betreffen die Umsetzung vor allem diese Vorgaben:
- § 3 BITV 2.0 vermutet Barrierefreiheit, wenn die Seite den harmonisierten Normen entspricht, die im Amtsblatt der EU genannt sind. Was keine Norm abdeckt, ist nach dem Stand der Technik barrierefrei zu gestalten.
- § 4 BITV 2.0 verlangt Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu Inhalt und Navigation. Die Videos und Texte erstellen Fachleute in Ihrem Auftrag; ich baue die Stellen ein, an denen sie erscheinen.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält nach § 12b BGG einen barrierefreien elektronischen Kontakt für Rückmeldungen und den Verweis auf die Schlichtungsstelle. Anfragen über diesen Weg muss die Behörde spätestens innerhalb eines Monats beantworten. Das Formular dafür liefere ich mit; wer im Haus die Meldungen liest, legen Sie fest.
Website und Onlinezugangsgesetz
Nach § 1a OZG sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die kommunale Website ist dabei meist die Stelle, an der Bürgerinnen und Bürger den Weg dorthin suchen. Ich ordne Leistungen nach Lebenslagen: Wer „Fahrzeugzulassung“ sucht, findet sie, ohne zu wissen, welches Amt zuständig ist. Jede Leistungsseite nennt die nötigen Unterlagen und verlinkt auf den Online-Antrag, etwa mit Anmeldung über die BundID.
WordPress bleibt dabei die Redaktions- und Präsentationsschicht. Fachverfahren laufen weiter in ihren eigenen Systemen; die Website zeigt nur, was freigegeben ist.
Was ich für Behörden baue
Leistungsseiten und Formulare
Formulare für Meldungen, Terminanfragen oder Rückmeldungen zur Barrierefreiheit baue ich mit sichtbaren Labels, verständlichen Fehlermeldungen und vollständiger Tastaturbedienung. Personenbezogene Daten aus Formularen speichere ich nur so lange, wie Ihre Datenschutzvorgaben es erlauben.
Amtsblatt und Bekanntmachungen
Gibt es ein externes System für das Amtsblatt, binde ich die Ausgaben über eine Schnittstelle oder einen Feed ein. Fehlt eins, lege ich das Amtsblatt als eigenen Inhaltstyp mit Ausgabenummer, Datum und PDF an. Welche Form der öffentlichen Bekanntmachung rechtlich gilt, regelt Ihre Hauptsatzung; die Website bildet das ab, sie ersetzt die Prüfung nicht.
Mehrere Einrichtungen mit WordPress Multisite
Schulen, Bibliotheken, Museen und Eigenbetriebe haben oft eigene Seiten mit eigenem Stand. Mit WordPress Multisite laufen sie auf einer Installation mit gemeinsamem Theme und zentralen Updates, jede Einrichtung behält aber ihre eigene Redaktion und Domain.
Bestehende Drupal- oder TYPO3-Seiten
Läuft Ihre Behördenseite schon auf Drupal oder TYPO3, muss sie nicht auf WordPress umziehen. Ich übernehme auch Wartung, Versions-Upgrades und Barrierefreiheitskorrekturen für Drupal-Websites und TYPO3-Websites.
Sicherheit und Betrieb
Für den Betrieb richte ich Folgendes ein:
- Redaktionsrollen nach dem Prinzip der geringsten Rechte, damit die Redaktion „Schulen“ keine Seiten der Bauverwaltung ändern kann.
- Zwei-Faktor-Anmeldung für alle Konten mit Administrationsrechten, Dateibearbeitung im Backend abgeschaltet, ein Änderungsprotokoll für Redaktionsaktionen.
- Updates von Core, Theme und Plugins zuerst auf Staging, dann live.
- Uptime-Monitoring alle 1 bis 5 Minuten und Backups mit mehr als 30 Tagen Aufbewahrung in EU-Ländern.
Bevor ich Zugang zu personenbezogenen Daten bekomme, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft oder garantierte Reaktionszeiten biete ich nicht an. Braucht Ihre Ausschreibung so etwas, gehört es zum Hosting-Betreiber oder zu Ihrer eigenen IT. Details zur Wartung und zum Sicherheitsaudit stehen auf eigenen Seiten.
Wie läuft ein Projekt ab?
- Sie schicken über das Kontaktformular oder per E-Mail die aktuelle Domain, das Hosting, die beteiligten Einrichtungen, bekannte Fachverfahren und den gewünschten Starttermin.
- Rückfragen kläre ich schriftlich. Danach bekommen Sie ein Angebot mit Umfang, Annahmen und Zeitplan.
- Nach Vertrag und AVV arbeite ich in einem Git-Repository und auf einer Staging-Umgebung. Jede Änderung beschreibe ich schriftlich.
- Die Umsetzung folgt Ihrem Layout und Ihrem Corporate Design; Altinhalte migriere ich mit Originaldaten und 301-Weiterleitungen.
- Sie nehmen auf Staging ab. Danach stelle ich die Domain um.
Die Kommunikation läuft per E-Mail, über Dokumente und das Repository. Für die Redaktion schreibe ich eine Anleitung zu den Inhaltstypen, die Ihre Seite tatsächlich hat.
Abnahme und Übergabe
Vor dem Start bekommen Sie eine Abnahmeliste, die jede Anforderung mit Test und Ergebnis verbindet: Tastaturnavigation, Screenreader-Abläufe, Fehlermeldungen in Formularen, Suche, Dokumentendownloads und Schnittstellen. Offene Punkte markiere ich als Startblocker, als vereinbarte Nacharbeit oder als begründet abgelehnt.
Bei der Übergabe erhalten Sie den Quellcode, eine technische Dokumentation, eine Liste der Lizenzen und externen Dienste, die Zugänge und eine Beschreibung von Sicherung und Wiederherstellung. Eine Probe-Wiederherstellung auf Staging zeigt, dass die Sicherung funktioniert. So kann Ihre IT oder ein anderer Dienstleister die Seite später übernehmen.
Wann lohnt sich eine Anfrage?
Wenn ein Relaunch ansteht und das Amtsblatt oder die alten URLs dabei nicht verloren gehen dürfen, wenn mehrere Einrichtungen auf eine gemeinsame Installation sollen oder wenn Ihre Erklärung zur Barrierefreiheit noch Lücken aufzählt, die jemand schließen muss. Schreiben Sie mir über das Kontaktformular. Sie bekommen eine schriftliche Einschätzung, bevor etwas gebaut wird. Meine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit zeigt, wie ich das für wppoland.com handhabe.
Ähnliche Anforderungen an Barrierefreiheit, Datenschutz und Redaktionsabläufe beschreibe ich auch für andere Einrichtungen: Webseiten für Krankenhäuser, Webseiten für Kultureinrichtungen und Webseiten für Stiftungen.






